FAQ für internationale Studierende

Wir sammeln häufig gestellte Fragen internationaler Studierender und beantworten sie hier.

Wenn man ins Praktikum gehen will oder wenn man die Abschlussarbeit von einem anderen Ort als Mittweida aus schreiben will, ist zu beachten: Die Einschreibung an der Hochschule muss weiterhin bestehen, wenn man Studienleistungen erbringen möchte, also auch während des Praktikums und dem Schreiben der Abschlussarbeit.  Das erfordert:

  • Rückmeldung vornehmen / Semesterbeitrag überweisen
  • Krankenversicherungsvertrag fortsetzen (ohne Krankenversicherungsnachweis darf man nicht eingeschrieben werden)
  • Abmeldung bei der Stadtverwaltung Mittweida / Anmeldung bei der Stadtverwaltung einer anderen deutschen Stadt. Wer im Ausland ist, braucht weiterhin eine Meldeadresse in Deutschland. Die Meldebescheinigung ist Teil der Unterlagen für die weitere Einschreibung.
  • Wohnheimvertrag verlängern oder kündigen
    Der Wohnheimvertrag läuft kostenpflichtig weiter solange Sie ihn nicht fristgemäß kündigen oder einen Untermieter gefunden haben. Sprechen Sie darüber unbedingt rechtzeitig mit dem Wohnheim!
  • Bankkonto weiterführen zwecks Buchung der Krankenversicherungsbeiträge undder GEZ
  • GEZ: Solange eine Meldeadresse in Deutschland besteht, muss man die GEZ-Gebühr zahlen.

HSMW ist eine Abkürzung und bedeutet Hochschule Mittweida.

Als Austauschstudierender braucht man das Niveau B1/B2 und wenn man nur englischsprachige Module studieren möchte, dann braucht man Englisch auf dem Niveau B1/B2. Alle anderen Studienbewerber benötigen diese Sprachkenntnisse.

  • Bitte informieren Sie sich über die vorhandenen Austauschplätze.
  • Klären Sie mit dem International Office und an Ihrer Fakultät an der Heimatuniversität, dass sie einen Austauschplatz bei uns haben möchten und fragen Sie, ob und wie dieses Auslandsstudium zu Hause anerkannt wird.
  • Bereiten Sie die Bewerbungsunterlagen vor und laden sie hoch.
  • Warten Sie einige Tage auf unsere Antwort, wir melden uns bei Ihnen.

Für die Einschreibung

  • sind 95 Euro zu überweisen. Das ist eine Verwaltungsgebühr, die alle Studierenden einmal in jedem Semester bezahlen müssen. (Stand 10/2020)
  • muss eine Krankenversicherung nachgewiesen werden.

Die Hochschule Mittweida ist eine staatliche Hochschule ohne Studiengebühren. Es gibt Studiengebühren nur für sehr spezielle Fälle, zu denen die Studierenden vorher eine Information erhalten.

Zu den Lebenshaltungskosten informieren wir hier im Detail.

Wir empfehlen, sich für einen Platz in einem unserer modernen und sehr nahe an der Hochschule gelegenen Wohnheime zu bewerben. Eine Privatunterkunft zu finden, ist besonders im Wintersemester sehr schwer.

Die Vorlesungen beginnen im Wintersemester Anfang Oktober und im Sommersemester Mitte März. In unserer Einladung informieren wir Sie individuell über das notwendige Anreisedatum.

Für die Einschreibung läuft das Wintersemester immer vom 1.9. bis 28.2. und das Sommersemester immer vom 1.3. bis 31.8.

Sie müssen ihre Kurse aussuchen, bevor Sie nach Mittweida kommen.

Meistens müssen Sie ein Learning Agreement anfertigen, vor allem wenn Sie am ERASMUS+-Programm teilnehmen.

Trotzdem ist es möglich, dass sich die verfügbaren Kurse auch nach Ihrer Ankunft ändern und Sie deswegen Ihren Stundenplan anpassen müssen.

Aus ausländerrechtlicher Sicht muss von Studierenden, die nicht aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum kommen, ein Wechsel in einen neuen Studiengang vorher mit der Ausländerbehörde besprochen werden, denn der Aufenthaltstitel ist an den gewählten Studiengang gebunden. Ohne Einverständnis der Behörde verfällt er mit dem Wechsel des Studiengangs.

Der Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung ist im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) geregelt. § 16 AufenthG regelt den Aufenthalt zum Zwecke des Studiums. Der Studienabschluss muss in einem angemessenen Zeitraum erreicht werden können. Ein Wechsel verlängert diesen Zeitraum und bedarf der Genehmigung.

Beim Studiengangswechsel kommt es deshalb auf die erwartete neue Regelstudienzeit an. Die hängt davon ab, ob für den neuen Studiengang möglichst viele Fächer des bisherigen Studiums anerkannt werden können.

Was ist zu tun? Man muss in der Zulassung einen Antrag auf Einschreibung in ein höheres Fachsemester stellen und wird dort über die weiteren Schritte beraten.

Das hängt von Ihrem jeweiligen Studienprogramm ab. Die meisten Studiengänge werden nur in deutscher Sprache angeboten. Dann gibt es keine englischen Ersatzkurse.

Trotzdem gibt es in jedem Semester Module für Austauschstudierende, die auf Englisch angeboten werden:
Wintersemester  / Sommersemester

Es gibt 3 Studienprogramme, die komplett auf Englisch angeboten werden:

Applied Mathematics (B.Sc.)

Applied Mathematics for Networks and Data Sciences (M.Sc.)

Industrial Management - Innovation and Business Expansion (M.A.) In diesem Studiengang bieten wir Austauschstudierenden die Teilnahme im zweiten Semester an.

Das International Office informiert alle Austauschstudierenden über bestehende Sprachkurse und wird ihnen bei der Anmeldung helfen. Alle anderen Studienbewerber bekommen zusammen mit der Vorzulassung einen Platz am Studienkolleg der Hochschule Mittweida, wenn sie noch nicht über den geforderten Deutschnachweis verfügen.

Sie sollten eine Woche vor dem Semesterbeginn ankommen, damit in dieser Woche alle Formalitäten erledigt werden können und Sie sich in Campus und Stadt orientieren können.

Eine Woche genügt dafür vollkommen. Bitte informieren Sie uns über das Anreisedatum, damit wir alles für Sie vorbereiten können.

Bitte informieren Sie das International Office mindestens eine Woche vorher über Tag und Uhrzeit Ihrer Ankunft in Mittweida. Wir können dann versuchen, Sie vom Bahnhof abzuholen und ins Wohnheim zu begleiten.

Mit dem Wohnheim können Sie selbst vereinbaren, dass der Zimmerschlüssel in einem Safe hinterlegt wird, damit Sie auch spätabends ankommen können. Denken Sie daran, dass sie den Code für den Safe bei der Ankunft griffbereit halten.

Es ist jedoch von großem Vorteil, wenn Sie tagsüber in der Woche ankommen, damit wir Sie erwarten und sofort unterstützen können. An Wochenenden und an Feiertagen ist das leider nicht möglich.

Zusätzlich bieten wir unser Buddy-Programm an. Studierende unserer Hochschule würden sie kontaktieren und Sie bei Ihrer Ankunft in Mittweida unterstützen. Des Weiteren hilft Ihnen der Buddy, sich im Studierendenalltag zurecht zu finden und informiert Sie über wichtige Abläufe während des Studiums.

Das Buddy Programm wird von dem International Office organisiert. Studierende unserer Hochschule helfen Ihnen als internationaler Studierender in Mittweida Fuß zu fassen. Sie werden Ihnen Auskunft über wichtige Abläufe geben und Sie dabei unterstützen, sich in das studentlische Leben einzufinden. Das International Office wird Sie fragen, ob Sie am Buddy Programm teilnehmen möchten, sobald sie sich an unserer Hochschule beworben haben.

Sie müssen sich einschreiben und alle dazu notwendigen Dokumente zusammentragen. Diese bekommen sie beim International Office. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Nach der Einschreibung erhalten Sie ein Login für das Hochschulnetz und das Internet. Dann informieren Sie sich über Ihren Stundenplan.

Sie müssen sich im Campus und in der Stadt orientieren. Dazu bieten wir Rundgänge an. Sie werden dazu Informationen bekommen.

 

Ein Learning Agreement ist ein Dokument für Austauschstudierende, in dem Sie die Kurse angeben, die Sie an der Hochschule Mittweida belegen möchten. Dazu müssen Sie gut recherchieren. Anschließend prüft der Ansprechpartner Ihrer Heimatfakultät, ob diese Kurse in den Ablauf Ihres Studiengangs zu Hause passen und den dortigen Kursen entsprechen.

Zum Learning Agreement gehört ein sogenanntes Transcript of Records, also ein Notennachweis, den Sie am Ende des Studiums vom Studierendenservice der Hochschule Mittweida verlangen müssen. Damit wird die Anrechnung der in Mittweida belegten Kurse an der Heimathochschule vorgenommen.

Für die Teilnahme am ERASMUS+-Programm ist ein Learning Agreement Pflicht.

Falls Sie im Rahmen ihres Double degree’s ein weiteres Semester an der Hochschule Mittweida bleiben möchten, müssen Sie diese Schritte befolgen:

  • Reichen Sie bis zum Ende des aktuellen Semesters folgende Unterlagen im International Office der Hochschule Mittweida ein:
    • den aktuellen Notenauszug
    • eine Information über die geplante Verlängerung des Aufenthalts in Mittweida
  • Reichen Sie bei der Heimatuniversität ein
    •  den aktuellen Notenauszug aus Mittweida
    • einen Bericht über den Studienaufenthalt in Mittweida
    • einen Antrag auf einen „Businesstrip“ oder ein „weiteres Auslandssemester“

Ja, Sie müssen sich anmelden, um Prüfungen ablegen zu können. Dies können Sie mit Ihrem Login auf unserer Website oder über die HSMW-App tun. Ihr Buddy wird Ihnen nach Ihrer Ankunft in Mittweida alle wesentlichen Informationen zu diesem und anderen Vorgängen erklären. Für weitere Informationen können Sie sich an das International Office wenden.

Wählen Sie hier den gewünschten Studiengang. Gehen Sie auf "weiter zu den detaillierten Informationen des Studiengangs". Auf der rechten Seite finden Sie das Modulhandbuch. Dort ist bei jedem Modul die Anzahl der ECTS-Punkte angegeben. 

Im Fall einer Krankheit gehen Sie bitte zu einem Arzt. In vielen Fällen ist aber auch eine Beratung sehr hilfreich. Es gibt dafür einen Ansprechpartner in der Sozialkontaktstelle der Hochschule und einen Ansprechpartner im Studentenwerk. Die Ansprechpartner sind fachlich ausgebildet, um Ihnen in schwierigen Lebenslagen zuzuhören, Erfahrungen zu geben und weitere Kontaktstellen zu vermitteln. Hier finden Sie die Kontaktdaten

ECTS steht für „European Credit Transfer System“. An den europäischen Hochschulen wurde dieses Punktesystem eingeführt, um eine einheitliche Anerkennung von Studienleistungen zu ermöglichen. ECTS ist kein Notensystem. Es vergleicht den zeitlichen Aufwand, den man für den Abschluss eines Moduls/einer Lerneinheit erbringen muss. Über ECTS kann man daher eine formale Gleichwertigkeit überprüfen. An den Hochschulen, die mit ECTS arbeiten, werden pro Semester in der Regel 30 ECTS Leistungspunkte vergeben. Das entspricht einem bestimmten Arbeitsaufwand, dem sogenannten Workload. Im nicht-europäischen Ausland werden andere Credit-Systeme verwendet. Sie sind nicht mit ECTS vergleichbar.

Ist man an der Hochschule Mittweida eingeschrieben und

  • absolviert in einem anderen Ort ein Praktikum
  • oder nimmt ein Urlaubssemester
  • oder verfasst eine Abschlussarbeit an einem anderen Ort als Mittweida, dann

sind folgende Schritte einzuhalten:

  1. Die Rückmeldung zum neuen Semester vornehmen durch das Überweisen des Semesterbeitrags in der vorgegebenen Frist.
  2. Abmeldung im Einwohnermeldeamt in Mittweida und Anmeldung im Einwohnermeldeamt an dem neuen Aufenthaltsort. Diese neue Meldebescheinigung wird im Studierendenservice zur Rückmeldung benötigt.
  3. Den Wohnheimvertrag verlängern oder kündigen. Denn: Der Wohnheimvertrag läuft kostenpflichtig weiter, solange Sie ihn nicht fristgemäß kündigen oder einen Untermieter gefunden haben. Sprechen Sie darüber unbedingt und rechtzeitig mit dem Studentenwerk Freiberg!
  4. Den Krankenversicherungsvertrag fortsetzen. Ohne ein Krankenversicherungsnachweis darf man nicht weiter eingeschrieben werden. Die Krankenversicherungsbeiträge müssen deshalb auch dann weitergezahlt werden, wenn man das Semester im Ausland verbringt.  Die Beitragspflicht endet mit der Exmatrikulation oder mit einer ENDGÜLTIGEN Abmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland für die Zeit des Studiums. Das ist nur dann eine Option, wenn man das weitere Studium bis zum Ende komplett online durchführen kann.
  5. Meldung der neuen Wohnanschrift bei der Krankenversicherung. Die Krankenversicherung akzeptiert auch eine Anschrift im Ausland, wenn man das Semester im Ausland verbringt.
  6. Das deutsche Bankkonto weiterführen zwecks Buchung der Krankenversicherungsbeiträge.
  7. Die GEZ-Gebühr muss man zahlen, solange eine Meldeadresse in Deutschland besteht. Die Meldeadresse muss das Einwohnermeldeamt an die GEZ geben. Absolviert man dieses Semester im Ausland, dann entfällt die GEZ-Gebühr, wenn man sich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet hat.

Die "GEZ-Abgabe" ist eine Rundfunkgebühr, die jeder Bürger bezahlen muss. Während Ihres Aufenthaltes in Deutschland erhalten Sie früher oder später nach Ihrer Anmeldung im Einwohnermeldeamt ein Schreiben des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice". Es informiert Sie über die Zahlung, die in regelmäßigen Abständen von jedem selbstständigen Haushalt zu entrichten ist. Mit der GEZ sollen unabhängige, freie und frei zugängliche Medien für alle in Deutschland ansässigen Personen bereitgestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sie tatsächlich nutzen oder nicht.

Grundsätzlich ist jeder Haushalt in Deutschland verpflichtet, in einem festgelegten Intervall 17,50€ pro Monat zu zahlen (Stand 12/2020). Wenn Sie allein leben, sind Sie verpflichtet, den vollen Betrag zu zahlen. Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben, muss nur eine Person im Haushalt die GEZ bezahlen. Die anderen Bewohner der Wohngemeinschaft zahlen der Person dann ihren Anteil am monatlichen Beitrag. Wenn einer Ihrer Mitbewohner bereits die GEZ bezahlt, müssen Sie das Schreiben trotzdem beantworten. Bitte benutzen Sie die Beitragsnummer, die Sie nach der Anmeldung auf jedem Brief des Beitragsdienstes finden (alternativ finden Sie die Nummer auf Ihrem Kontoauszug).

Sie haben bei Ihrer Ankunft in Mittweida eine Anleitung zur Beantwortung des Briefes erhalten. Nutzen Sie diese Anleitung oder wenden Sie sich direkt an den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".

Dieses Dokument beinhaltet Anleitungen rund um das Studierendenportal mit folgenden Themen:

  • Wie registriere ich mich im Studierendenportal?
  • Wie melde ich mich dort an?
  • Wie schreibe ich mich in Kurse / Examen ein?
  • Wie rufe ich meinen Stundenplan ab?
  • Wie ändere ich meine Adresse?
  • Wie kann ich Bescheinigungen einsehen / ausdrucken?
  • Wie kann ich meine Noten einsehen?

Es gibt eine feste Zeitspanne zum Schreiben der Abschlussarbeit. Mit dem Tag, an dem man das Thema beantragt hat, beginnt diese Zeitspanne. Wer zum Beispiel seine Masterarbeit angemeldet hat, bekommt eine Frist von zum Beispiel 22 Wochen. Mit der Anmeldung ist diese Zeitspanne verbindlich festgelegt. Es gibt keine Möglichkeit, sie zu verlängern. Auch nicht, wenn man neben dem Studium arbeitet und daher weniger Zeit hat.

Um sich exmatrikulieren zu können müssen Sie sich mit dem Studierendenservice in Kontakt setzen.

Sie werden dieses Dokument ausfüllen müssen und es zusätzlich von der Hochschulbibliothek unterschreiben lassen.

Anschließend müssen Sie das Dokument zurück zum Studierendenservice schicken.