Austauschprogramm ERASMUS+

Mit fast allen Partnerhochschulen in der EU haben wir einen Vertrag für Austauschplätze über das EU-Programm ERASMUS+ SMS. Dieses Programm ist unser wichtigstes Förderprogramm für studentische Mobilität ins Ausland! Millionen Studierende gehören zum ERASMUS+-Netzwerk und Sie können mit unserer Unterstützung Teil des Netzwerkes werden!

Was bedeutet ERASMUS+ für den Studierenden ganz allgemein?

Über ERASMUS+ muss man keine Studiengebühren bezahlen. Es sind Semesteraufenthalte von 2-12 Monaten möglich, empfohlen wird eine Dauer von mindestens einem Semester Aufenthalt. Es gelten die Bewerbungsfristen der Partnerhochschulen, die sie auf deren Webseiten finden. Mobilitäten mit kürzerer Dauer sind möglich für Studierende, für die eine Semestermobilität nachweislich aufgrund persönlicher, familiärer oder studienfachbedingter Umstände erschwert ist.

Sie müssen vor der Abreise und vor dem Erhalt des Zuschusses ein "Learning Agreement" abschließen. Dort wird vereinbart, welche Studienfächer im Ausland studiert und danach von der Fakultät anerkannt werden.Bis zu 6 Wochen nach der Anreise darf man diese Vereinbarung verändern, wenn alle Seiten einverstanden sind (Heimat- und Gasthochschule).

Nach der Unterzeichnung des "Learning Agreements" erhalten Sie ein "Grant Agreement", die Zuschussvereinbarung.

Am Ende des Aufenthalts müssen Sie eine Aufenthaltsbestätigung und einen Notenauszug von der Partnerhochschule mitbringen und einen Bericht einreichen.

Sollten mehr Bewerbungen vorliegen als es Fördermittel gibt, erfolgt ein Ranking nach der akademischen Leistung, der Motivation, dem Bewerbungsdatum sowie den Vorerfahrungen im Zielland, die sich günstig zur Entwicklung der Hochschulpartnerschaft auswirken können.

Über ERASMUS+ müssen Sie an der Hochschule Mittweida mindestens 20 ECTS erwerben.

Wenn Sie erkennen, dass sie diese 20 ECTS nicht in vollem Umfang erreichen können, müssen sie unverzüglich das International Office informieren. Sofern im Ausland andere Zusatzfächer belegt wurden, können diese als Ersatz herangezogen werden. Möglich wäre die Verlängerung des Aufenthalts, um im Ausland weitere alternative Module belegen zu können. Ist das nicht möglich, muss das Modul in Mittweida wiederholt werden. Eine Rückzahlung des ERASMUS+-Zuschusses kommt nur dann in Frage, wenn weniger als 10 ECTS erworben werden und sollte grundsätzlich vermieden werden.

Wer sich über das Programm im Detail informieren möchte, kann hier beim DAAD nachlesen.