FAQ Fragen und Antworten zum Auslandsaufenthalt

Wir sammeln häufig gestellte Fragen von Studierenden zu Auslandsaufenthalten und stellen hier die Antworten zur Verfügung. Lesen Sie das bitte bevor Sie uns Ihre Fragen stellen. Damit gewinnen wir Zeit, um Sie individueller zu beraten.

You won't get a new card, instead you can revalidate your current card for the next semester. 

If you have paid your semester fee,  you can take your ID card and go to the library or in house 4 (STURA headquarters, machine is on the ground floor), insert your card into the machine and a new date will be printed on it (only the validity date until the next semester ends). You have to repeat it each semester. 

Wenn man ins Praktikum gehen will oder wenn man die Abschlussarbeit von einem anderen Ort als Mittweida aus schreiben will, ist zu beachten: Die Einschreibung an der Hochschule muss weiterhin bestehen, wenn man Studienleistungen erbringen möchte, also auch während des Praktikums und dem Schreiben der Abschlussarbeit.  Das erfordert:

  • Rückmeldung vornehmen / Semesterbeitrag überweisen
  • Krankenversicherungsvertrag fortsetzen (ohne Krankenversicherungsnachweis darf man nicht eingeschrieben werden)
  • Abmeldung bei der Stadtverwaltung Mittweida / Anmeldung bei der Stadtverwaltung einer anderen deutschen Stadt. Wer im Ausland ist, braucht weiterhin eine Meldeadresse in Deutschland. Die Meldebescheinigung ist Teil der Unterlagen für die weitere Einschreibung.
  • Wohnheimvertrag verlängern oder kündigen
    Der Wohnheimvertrag läuft kostenpflichtig weiter solange Sie ihn nicht fristgemäß kündigen oder einen Untermieter gefunden haben. Sprechen Sie darüber unbedingt rechtzeitig mit dem Wohnheim!
  • Bankkonto weiterführen zwecks Buchung der Krankenversicherungsbeiträge undder GEZ
  • GEZ: Solange eine Meldeadresse in Deutschland besteht, muss man die GEZ-Gebühr zahlen.

Ist man an der Hochschule Mittweida eingeschrieben und

  • absolviert in einem anderen Ort ein Praktikum
  • oder nimmt ein Urlaubssemester
  • oder verfasst eine Abschlussarbeit an einem anderen Ort als Mittweida, dann

sind folgende Schritte einzuhalten:

  1. Die Rückmeldung zum neuen Semester vornehmen durch das Überweisen des Semesterbeitrags in der vorgegebenen Frist.
  2. Abmeldung im Einwohnermeldeamt in Mittweida und Anmeldung im Einwohnermeldeamt an dem neuen Aufenthaltsort. Diese neue Meldebescheinigung wird im Studierendenservice zur Rückmeldung benötigt.
  3. Den Wohnheimvertrag verlängern oder kündigen. Denn: Der Wohnheimvertrag läuft kostenpflichtig weiter, solange Sie ihn nicht fristgemäß kündigen oder einen Untermieter gefunden haben. Sprechen Sie darüber unbedingt und rechtzeitig mit dem Studentenwerk Freiberg!
  4. Den Krankenversicherungsvertrag fortsetzen. Ohne ein Krankenversicherungsnachweis darf man nicht weiter eingeschrieben werden. Die Krankenversicherungsbeiträge müssen deshalb auch dann weitergezahlt werden, wenn man das Semester im Ausland verbringt.  Die Beitragspflicht endet mit der Exmatrikulation oder mit einer ENDGÜLTIGEN Abmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland für die Zeit des Studiums. Das ist nur dann eine Option, wenn man das weitere Studium bis zum Ende komplett online durchführen kann.
  5. Meldung der neuen Wohnanschrift bei der Krankenversicherung. Die Krankenversicherung akzeptiert auch eine Anschrift im Ausland, wenn man das Semester im Ausland verbringt.
  6. Das deutsche Bankkonto weiterführen zwecks Buchung der Krankenversicherungsbeiträge.
  7. Die GEZ-Gebühr muss man zahlen, solange eine Meldeadresse in Deutschland besteht. Die Meldeadresse muss das Einwohnermeldeamt an die GEZ geben. Absolviert man dieses Semester im Ausland, dann entfällt die GEZ-Gebühr, wenn man sich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet hat.

Bitte wenden Sie sich zu allen Fragen rings um das Thema Auslandsaufenthalt an das International Office: outgoing@hs-mittweida.de. Informieren Sie sich bitte zuerst intensiv auf den Webseiten über die bestehenden Angebote. Die Beratung erfolgt anhand der von Ihnen ausgewählten Optionen.

Theoretisch an allen Hochschulen weltweit. Da es jedoch nicht einfach ist, einen Platz für ein Austauschsemester zu bekommen, empfehlen wir, unser Partnernetzwerk zu nutzen. Ein Aufenthalt an einer Partnerhochschule bietet viele Vorteile:

- keine Studiengebühren innerhalb von ERASMUS+ Partnerschaften
- International Office vor Ort als Ansprechpartner
- Sie werden als Vertreter*In einer Partnerhochschule behandelt. Natürlich repräsentieren Sie dort auch unsere Hochschule als Botschafter*In.

Für einen Aufenthalt an Partnerhochschulen haben Sie folgende Optionen:
ERASMUS+ Aufenthalt an einer Partnerhochschule in Europa
Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule weltweit

Beispiel: Sie können u. a. bei unserer Partneruniversität in Großbritannien, an der University of Bradford, nach einem Platz suchen: www.bradford.ac.uk/exchanges/incoming/erasmus/ und sich damit bei uns im Bewerbungsportal für eine Förderung bewerben. Diesen Austauschplatz finden Sie im Suchportal.

Sie können jedoch auch anders planen:

Praktikum im Ausland
Free mover - Aufenthalt weltweit, nicht an Partnerhochschulen

Ja, das ist möglich. Sie müssen sich dann als sogenannter „free mover“ ohne Unterstützung durch das International Office bewerben. Sie können sich beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) um ein Stipendium bewerben und dort auch weitere Hinweise bekommen.

Nach einem Praktikumsplatz im Ausland müssen Sie eigenständig im Internet suchen. Die Hochschule hält dafür kein Partnernetzwerk bereit. Wir haben Ihnen jedoch eine Linkliste zusammengestellt.

Sie können über das Austauschprogramm ERASMUS+ SMP in den ingenieurtechnischen Studiengängen eventuell Platzangebote über das Leonardobüro erhalten. Das setzt eine Bewerbung um eine ERASMUS+-Förderung bei diesem Büro voraus.

ERASMUS+ ist ein Bildungsförderprogramm der Europäischen Union. Es bietet die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums an einer ERASMUS+-Partnerhochschule oder ein Auslandspraktikum innerhalb von Europa fördern zu lassen.

Das International Office stellt jährlich ERASMUS+-Stipendien zur Verfügung. Länderabhängig erhalten Sie eine Pauschale für mindestens 2 Monate Aufenthalt (Praktikum) bzw. mindestens 3 Monate Aufenthalt (Studium).

Das können Studierende, die an der Hochschule Mittweida immatrikuliert sind mit dem Ziel, hier einen Studienabschluss zu erlangen. Man muss mindestens das erste Studienjahr (2 Semester) erfolgreich abgeschlossen haben (gilt nicht für Master-Studierende). Praktika sind bereits im ersten Studienjahr förderfähig. Der Studienaufenthalt im Ausland muss Bestandteil des Studienprogramms sein. Praktika sollten nach Möglichkeit Bestandteil des Curriculums sein. Das Zielland darf nicht das Land des eigenen Hauptwohnsitzes sein.

An jeder ERASMUS+-Partnerhochschule in den EU-Ländern, der Türkei, Island, Liechtenstein und Norwegen. Nutzen Sie zur Suche unser Suchportal und wählen Sie als Suchkriterium den Rahmen "ERASMUS+ SMS (Studienaufenthalt für Studierende)".

Freemover sind Studierende die sich nicht bei einer Partnerhochschule der Hochschule bewerben. Das International Office kann Sie als Freemover nur begrenzt unterstützen. Sie müssen selbstständig die Bewerbung und Finanzierung Ihres Auslandssemesters organisieren.

Ja, Studierende aller Studiengänge können ein Auslandssemester absolvieren

Wenn Sie Ihr Auslandssemester anrechnen lassen wollen, ist es wichtig, dass Sie mit der Fakultät die anzurechnenden Kurse über ein "Learning Agreement" vereinbaren, bevor Sie in Ihr Auslandssemester starten.

Alternativ können Sie ein Urlaubssemester einlegen, um ein Auslandssemester zu absolvieren. Dann ist es natürlich nicht möglich, eine Förderung zu bekommen, weil eine Förderung immer mit der Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland verbunden ist.

Die Kurswahl ist von der Hochschule im Ausland abhängig. Bei den Partnerhochschulen bestehen Kooperationen zwischen Fakultäten. Abhängig von der Hochschule im Ausland, können Sie sich meistens nur in Kurse dieser Fakultäten einschreiben.

Nach der Anreise kommt es oft aus verschiedensten Gründen zu Änderungen in der Kurswahl. Darauf sollten Sie eingestellt sein.

Des Weiteren müssen Sie sich überlegen, ob Sie sich die Kurse nach der Rückkehr anrechnen lassen wollen. In diesem Fall müssen Sie die Kurse vor der Abreise in Ihrer Fakultät absprechen, um deren Anerkennung als Prüfungsleistungen vorzubereiten.

Im Rahmen des ERASMUS+-Programms muss man ein "Learning Agreement" abschließen. Die Hochschule im Ausland bestätigt hier die Kurse, die Sie dort belegen können. Der zuständige Ansprechpartner in Ihrer Fakultät muss die von Ihnen zugeordneten entsprechenden Fächer bei uns per Unterschrift bestätigen.

Ein Learning Agreement ist ein Dokument, in dem Sie die Kurse angeben, die Sie an der Hochschule im Ausland belegen möchten. Dazu müssen Sie gut recherchieren. Anschließend prüft der Ansprechpartner Ihrer Fakultät, ob diese Kurse in den Ablauf Ihres Studiengangs an der Hochschule Mittweida passen und unseren Kursen entsprechen. Zum Learning Agreement gehört ein sogenanntes Transcript of Records, also ein Notennachweis, den Sie unbedingt von der Hochschule im Ausland verlangen müssen. Damit wird die Anrechnung der im Ausland belegten Kurse an der Hochschule Mittweida vorgenommen.

ECTS steht für „European Credit Transfer System“. An den europäischen Hochschulen wurde dieses Punktesystem eingeführt, um eine einheitliche Anerkennung von Studienleistungen zu ermöglichen. ECTS ist kein Notensystem. Es vergleicht den zeitlichen Aufwand, den man für den Abschluss eines Moduls/einer Lerneinheit erbringen muss. Über ECTS kann man daher eine formale Gleichwertigkeit überprüfen. An den Hochschulen, die mit ECTS arbeiten, werden pro Semester in der Regel 30 ECTS Leistungspunkte vergeben. Das entspricht einem bestimmten Arbeitsaufwand, dem sogenannten Workload. In einem Vollzeitstudium müssen Sie in der Regel für einen Bachelor-Abschluss 180-240 ECTS Punkte erreicht haben.

Um Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss zu haben, muss man nach einem Auslandssemester mit ERASMUS+-Förderung mindestens 20 ECTS mitbringen. Das gilt für alle Studiengängen.

Im Studiengang Global Communication in Business and Culture sind bei einem nicht über ERASMUS+ organisierten Aufenthalt mindestens 15 ECTS-Punkte auf dem Transcript of Records nachzuweisen.

Im nicht-europäischen Ausland werden andere Credit-Systeme verwendet. Sie sind nicht mit ECTS vergleichbar.

Ihr Auslandssemester können Sie sich nach vorheriger Absprache mit dem Ansprechpartner an Ihrer Fakultät anrechnen lassen. Sie müssen hierzu eine Kurswahl treffen, die Ihrem Studiengang entspricht. Es gibt jedoch keinen Automatismus für die Anrechnung. Sie müssen selbst aktiv werden.

Wenn Sie ein ERASMUS+-Stipendium erhalten, müssen Sie ein Learning Agreement ausfüllen. Dieses Dokument bestätigt Ihnen über eine Unterschrift aus Ihrer Fakultät, dass Sie die ausgewählten Kurse in Ihrem Studium anrechnen lassen können.

Um die erbrachte Studienleistung im Ausland in Ihrem Studiengang anrechnen zu lassen, müssen Sie vor Ihrem Studienaufenthalt die Kurswahl mit dem Ansprechpartner Ihrer Fakultät absprechen. Sie müssen Ihre Kurse so aussuchen, dass Sie sich diese anrechnen lassen können. Hierfür müssen die Kurse zu Ihrem Studiengang passen. Um Ihre Kurswahl beurteilen zu können, benötigt die Fakultät die Modulbeschreibungen Ihrer jeweiligen Kurse aus dem Ausland. Schließen Sie ein Learning Agreement ab und lassen Sie es in der Fakultät unterschreiben. Nachdem Sie aus dem Ausland wieder in Deutschland sind, müssen Sie beim Prüfungsausschuss einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen stellen. Hierfür benötigen Sie Ihr Transcript of Records (Notenauszug) aus dem Ausland und das im Voraus unterschriebene Learning Agreement.

Grundsätzliche Hinweise zur Anerkennungspraxis an der Hochschule finden Sie hier.

Für ein ERASMUS+ - Stipendium müssen Sie lediglich das Abiturzeugnis beim IKKS einreichen und um eine Bestätigung der Englischkenntnisse bitten. Diese sollten einem Niveau von mindestens B2 entsprechen.

Wenn Sie über ein Cambridge-Certificate oder ähnliche international bekannte Sprachnachweise verfügen, verwenden Sie diese für die Bewerbung.

Sie suchen nach einem Platz in unserem Suchportal, lassen sich bei uns dazu beraten und reichen dann über unser Bewerbungsportal Ihre Unterlagen ein. Wir bearbeiten das sobald alles vollständig ist und nominieren Sie anschließend an der Partnerhochschule als ERASMUS+-Austauschstudierende(r). Achtung: Es müssen die Nominierungsfristen eingehalten werden, die an jeder Partnerhochschule unterschiedlich sind. Darüber informieren wir Sie bei der Beratung.

Für eine Erasmus +-Praktikumsförderung müssen Sie sich über unseren Partner, das Leonardobüro Sachsen, bewerben. Das gesamte Bewerbungsverfahren läuft nicht über das International Office in Mittweida.

Grundsätzlich benötigen Sie eigene Mittel für den Aufenthalt. Diese eigenen Mittel können Sie aufstocken, indem Sie sich rechtzeitig um Förderungen bewerben.

Neben der Mobilitätsförderung über ERASMUS+ und PROMOS durch das International Office der Hochschule Mittweida gibt es Finanzierungsmöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt zum Beispiel hier:

Grundsätzlich benötigen Sie eigene Mittel für den Aufenthalt. Diese eigenen Mittel können Sie aufstocken, indem Sie sich rechtzeitig um Förderungen bewerben.

Für einen Praktikumsaufenthalt im Ausland sollten Sie sich rechtzeitig um Möglichkeiten der finanziellen Förderung kümmern. Finanzielle Unterstützung gibt es über verschiedene Organisationen. Sie können Ihren Auslandsaufenthalt beispielsweise durch das ERASMUS+-Programm finanzieren lassen. Zudem bietet der DAAD verschiedene Stipendien zur Unterstützung Ihres Vorhabens an.

Es gilt ein Freibetrag von 300€. Wir empfehlen, Auslands-Bafög zu beantragen.

Die Laufzeit eines ERASMUS-Stipendiums richtet sich nach der Dauer Ihrer Vorlesungszeit bzw. der Dauer Ihres Praktikums. Sie müssen um eine Aufenthaltsbestätigung bitten. Es wird taggenau abgerechnet. Jeder volle Monat zählt pauschal mit 30 Tagen.

Für Studienaufenthalte kann eine Aufenthaltsdauer von mindestens 3 bis maximal 12 Monate gefördert werden. Für Praktika kann eine Aufenthaltsdauer von mindestens 2 bis maximal 12 Monate gefördert werden.

Pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) können Sie jeweils 12 Monate Förderung erhalten. Die Monate für Studium und Praktikum werden addiert. Wenn Sie in einem Diplomstudiengang studieren, wo Sie keinen Master anhängen können, werden Sie 24 Monate gefördert.

Bei jedem Förderantrag müssen Sie angeben, wie viele Monate Sie bereits erhalten haben.

Haben Sie einen teilweise virtuellen ERASMUS+-Aufenthalt über ein Onlinestudium von zu Hause aus absolviert, zählen nur die Tage/Monate im Ausland als Förderzeitraum.

Größtenteils verfügen Hochschulen über Wohnheime für Studierende. Meistens halten die einzelnen Partneruniversitäten solche Wohnheimplätze für unsere nominierten Studierenden vor. Sobald Sie von uns nominiert wurden, sollten Sie eine Information von unseren Partnern erhalten, wo Sie sich um einen Wohnheimplatz bewerben können. Zusätzlich bieten einige Hochschulen die Vermittlung in Gastfamilien an. Sie können sich selbst auch um eine Privatunterkunft kümmern.

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Versicherung wie Sie versichert sind. Wir empfehlen Ihnen dringend eine Auslandskrankenversicherung.

Lesen Sie auch die Visabestimmungen. Dort gibt es ebenfalls Vorgaben für die Einreise im Zielland. Es werden zum Beispiel bestimmte Impfungen empfohlen.

Bitte beachten Sie, dass einige Partnerhochschulen eine nationale Krankenversicherung verlangen als Voraussetzung für die Einschreibung. Sie ist vor oder unmittelbar nach der Einreise abzuschließen. Das gilt zum Beispiel für Kanada.

Der DAAD bietet eine spezielle Versicherung für Auslandsstudienaufenthalte an:  https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/.

Es gibt zahlreiche weitere Anbieter für die Krankenversicherung im Ausland. Bitte beachten Sie, dass eine Reisekrankenversicherung für einen längeren Aufenthalt nicht ausreichend ist und unbedingt eine umfassende Krankenversicherung abgeschlossen werden sollte.

Diesen Ausweis beantragen Sie beim StuRa der Hochschule Mittweida. Man kann damit zum Beispiel bei Eintrittskarten eine Studierendenermäßigungen erhalten.

Ein internationaler Studierendenausweis wird grundsätzlich bei Praktikumsaufenthalten empfohlen.

An Ihrer Hochschule im Ausland erhalten Sie zusätzlich einen Studierendenausweis. Dieser ist jedoch nur für die Dauer Ihres Auslandsstudiums gültig und begrenzt sich auf das jeweilige Land.