Länderspezifische Tipps

Hast du vor, länger als ein Semester in Großbritannien zu studieren, wird bei der Beantragung deines Visums eine Gebühr unter dem Titel „immigration health surcharge“ in Höhe von ca. £470 berechnet. Dabei handelt es sich um eine Krankenversicherung, mittels welcher man Zugang zum nationalen Gesundheitsdienst Großbritanniens bekommt, ohne dass weitere Behandlungskosten anfallen.

Wird die „immigration health surcharge“ innerhalb der Frist nicht bezahlt, wird das Visum abgelehnt. Jedoch hat man die Möglichkeit, diesen Betrag teilweise oder vollständig erstattet zu bekommen, wenn man in seinem Heimatland innerhalb der EU krankenversichert ist und eine entsprechende Krankenversichertenkarte besitzt (European Health Insurance Card (EHIC)). Um eine Erstattung zu erhalten, muss man bei seiner heimischen Krankenkasse das Formular S1 beantragen. Dieses Formular muss anschließend bei der NHS Business Services Authority registriert werden:
NHS Business Services Authority
Bridge House 152 Pilgrim Street
Newcastle upon Tyne NE1 6SN
Email: nhsbsa.faregistrationsohs@nhs.net
Phone: 0191 218 1999, or +44 191 218 1999 from outside the UK.

Für Studierende, die das Visum für 6 Monate oder kürzer beantragen, fällt keine „immigration health surcharge“ an. Der Besitz einer gültigen EHIC genügt in diesem Zeitraum für den Zugang zu medizinischer Versorgung.