Was kann gefördert werden? 1. Langzeitaufenthalte (1 – 6 Monate) a. Teilnahme an Lehrveranstaltungen b. Realisierung einer Forschungs-, Studien- oder Projektarbeit und/oder Mitwirkung an einem Forschungsprojekt an einer Gasthochschule (wissenschaftliche Betreuung durch eine:n Hochschullehrer:in aus dem entsprechenden Fachbereich an der Gasthochschule, selbständige Kontaktaufnahme durch den:die Bewerber:in) 2. Kurzzeitaufenthalte (5 Tage – 30 Tage) a. Summer Schools / Winter Schools b. Sprachkurse c. Studienreisen
Ausführliche Informationen zu dem Saxon Student Mobility Programme finden Sie hier
